- 1969 -

1286. Juli 16. Ratibor.

crast. divis. apost.

Bischof Thomas stellt als Bedingungen eines Vergleichs mit dem Herzoge auf: Restitution von Ottmachau und Edelstein mit dem ganzen Territorium im Status der Besitzergreifung, desgl. aller Kirchengüter, auch der schlesischen Besitzungen des Bischofs von Lebus, Zurückführung der Vertriebenen, des Abtes vom Sandstifte, des Propstes vom heil. Geist, der Predigermönche, Wiedereinsetzung der weggejagten Pfarrer, Rückgabe der gesperrten Einkünfte und Schadenersatz für die inzwischen vorenthaltenen, Unterwerfung unter den Schiedsspruch des Erzbischofs von Gnesen sowie der Bischöfe von Kujawien und Posen.

Aus den Acta Thome bei Stenzel, Bisthumsurk. 189.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.